Adobe hat die Lizenzbedingungen für sein Creative Cloud Abo geändert. Wie im Adobe-Blog beschrieben wurde, sind ab sofort nur die jeweils zwei neuesten Versionen der im Abo-Modell enthaltenen Softwareprodukte zum download bereitstehen und genutzt werden dürfen.
Dies klingt erst einmal nicht sehr schlimm. Wenn ich meinen Fotografenalltag betrachte, dann arbeite ich persönlich immer gern mit den neuesten Versionen und hatte zumindest was Lightroom, Bridge und Photoshop betrifft eigentlich noch nie die Notwendigkeit auf einer älteren Version zu bleiben bzw. zurückgreifen zu müssen.
Anders mag es dabei aber bei Produkten wie Illustrator oder Indesign und den Video-Editingpaketen bestellt sein. Hier kann man sich durchaus Langzeitprojekte vorstellen, die auf einem bestimmten Softwarestand basieren, der vielleicht demnächst dann nicht mehr verfügbar ist. Eine interessanten Artikel hierzu gibt es in der Zeitschrift t3n (zum Artikel), der auch einen möglichen Hintergrund für diese Änderung beschreibt und einen kleinen Hoffnungsschimmer für etwaige Betroffene enthält.
In meinem persönlichen Arbeitsumfeld reichen sicherlich die neuen Bedingungen aus, zumal ich auch eigentlich immer gespannt auf neue Funktionen etc. bin 😉